Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Mittweida (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)
Überplanmäßige Ausgabe für Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten
17.12.2009 - Stadtrat Mittweida
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat beschließt, die überplanmäßige Ausgabe für
Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten in Höhe von 24.182 Euro aus
Mehreinnahmen aus dem Anteil an der Einkommensteuer zu decken.
Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister, die Bewilligung
der eventuell noch bis zum Jahresende anfallenden und zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht bezifferbaren überplanmäßigen Ausgaben für diesen Zweck selbst
vorzunehmen.