Beschluss: (neu ausgereicht)
Der Rat beschließt die Realisierung der gemäß Sachverhalt
aufgezeigten Maßnahmen unter der Voraussetzung einer Förderung aus dem
Konjunkturpaket II, die Bereitstellung des Eigenmittelanteiles von maximal
647.000 Euro sowie die Fortschreibung des Investitionsprogramms und des
Finanzplanes gemäß Anlage.
In Anbetracht der Festlegung der Höhe des
Fördermittelbetrages und noch unklarer Regelungen beschließt der Rat, folgende
Maßnahmen zu beantragen und durchzuführen:
1.
Erfolgt im Rahmen der Infrastrukturmaßnahmen
keine Förderung von Maßnahmen im Bereich Feuerwehr oder keine rechtzeitige
Information zur Förderfähigkeit kommt Variante 1a zum Tragen.
2.
Werden Feuerwehrmaßnahmen gefördert, werden die
Maßnahmen der Variante 1a/1b beantragt.
3.
Werden die weitere Sanierung der KTE
„Sonnenschein“ und der KTE J.-S.-Bach-Str. 10 nicht über das
entsprechende Fachförderprogramm gefördert, sollen diese Maßnahmen vorrangig
über das Konjunkturpaket II zur Förderung angemeldet werden. Es werden dann die
Maßnahmen aus Variante 3a beantragt.
4.
Wird die weitere Sanierung der KTE
„Sonnenschein“ nicht über das Fachförderprogramm gefördert, kommt Variante
3ba/3bb zum Tragen.
5.
Wird die weitere Sanierung der KTE
J.-S.-Bach-Str. 10 nicht über das Fachförderprogramm gefördert, kommt Variante
3ca/3cb zum Tragen.
Abstimmung der
einzelnen Varianten:
Variante 1a: 6 Ja-Stimmen
Variante 1b: 8 Ja Stimmen
Variante 3ba: 4 Ja-Stimmen
Variante 3bb: 10 Ja-Stimmen
Variante 3ca: 7 Ja-Stimmen
Variante 3cb: 7 Ja-Stimmen