Fortführung der Erstattung Semestergebühren für Studenten mit Hauptwohnsitz in Mittweida
04.04.2002 - Verwaltungsausschuss
Ö 1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Studenten der Hochschule Mittweida mit
Hauptwohnsitz in Mittweida weiterhin die Semestergebühren zu erstatten. Die
Maßnahme wird auf weitere zwei Jahre befristet, d. h. die Erstattung betrifft
den Zeitraum Sommersemester 2002 bis Wintersemester 2003/2004.
Die
Stichtage, an denen der Hauptwohnsitz jeweils bestehen muss, um die Erstattung
für das vergangene und/oder laufende Semester zu erhalten, sind der 31.12.2002
und der 31.12.2003.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder
des beschließenden Gremiums:9
Anwesende
Mitglieder:7
JA-Stimmen:7
NEIN-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
09.04.2002 - Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss
Ö 2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss empfiehlt, den Studenten der
Hochschule Mittweida mit Hauptwohnsitz in Mittweida weiterhin die
Semestergebühren zu erstatten. Die Maßnahme wird auf weitere zwei Jahre
befristet, d. h. die Erstattung betrifft den Zeitraum Sommersemester 2002 bis
Wintersemester 2003/04. Die Stichtage, an denen der Hauptwohnsitz jeweils
bestehen muss, um die Erstattung für das vergangene und/oder laufende Semester
zu erhalten, sind der 31.12.2002 und der 31.12.2003.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder
des beschließenden Gremiums:9
Anwesende
Mitglieder:5
JA-Stimmen:5
NEIN-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
25.04.2002 - Stadtrat Mittweida
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat
beschließt, den Studenten der Hochschule Mittweida mit Hauptwohnsitz in
Mittweida weiterhin die Semestergebühren zu erstatten. Die Maßnahme wird auf
weitere zwei Jahre befristet, d. h. die Erstattung betrifft den Zeitraum
Sommersemester 2002 bis Wintersemester 2003/2004.
Die
Stichtage, an denen der Hauptwohnsitz jeweils bestehen muss, um die Erstattung
für das vergangene und/oder laufende Semester zu erhalten, sind der 31.12.2002
und der 31.12.2003.
Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Abwägungsbeschluss für das Gebiet der Stadt Mittweida -