Beschluss:
1. Der Gemeinschaftsausschuss fasst nach Beratung über die
während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung vorgebrachten Anregungen von Bürgern
sowie die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des
gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida über
das Gebiet der Gemeinde Altmittweida die gemäß Anlage vorgelegten
Abwägungsvorschläge und Beschlussformulierungen Nr. 1 bis 26 - Träger
öffentlicher Belange, Nr. 27 bis 34 - Nachbargemeinden, Nr. 35 bis 40 - Bürger,
als Beschlüsse Nr. 1 bis 40.
2. Das Bauamt wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger
öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben von dem
Abwägungsergebnis unter Angaben der Gründe in Kenntnis zu setzen.