Überplanmäßige Ausgabe für Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten
08.12.2010 - Verwaltungsausschuss
Ö 1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben für Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten in Höhe von 17.889 Euro aus den Mehreinnahmen aus dem Anteil der Einkommensteuer umzuverteilen.