Beschluss:
Der Verwaltungsgemeinschaftsausschuss beschließt, dass die Große Kreisstadt Mittweida mit Inkrafttreten der Zweckvereinbarung die Aufgabe der selbstständigen und eigenverantwortlichen Ermittlung, Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einschließlich der erforderlichen Nachermittlungen auf den Landkreis Mittelsachsen überträgt, sofern es sich um Geschwindigkeitsverstöße handelt.
Die Übertragung umfasst auch die Befugnis, Kontrollgeräte zur Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowohl innerorts als auch außerorts einzusetzen.