Aussetzen von Teilen der Gebühren für die Straßensondernutzung
07.11.2002 - Verwaltungsausschuss
Ö 1 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt eine satzungsgerechte Regelung der Sondernutzung
herbeizuführen mit dem Inhalt, dass die Ziffern 1, 4, 5 und 8 bis zum
31.12.2003 nicht zur Anwendung gelangen.
14.11.2002 - Technischer Ausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Technische Ausschuss empfiehlt die teilweise Aussetzung der Gebührenpflicht für
Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Mittweida
für ein Jahr nach Umsetzung des innerstädtischen Verkehrskonzeptes. Die
Aussetzung gilt für die vier Sondernutzungsarten der lfd. Nr. 1, 4, 5, 8 der
Anlage 1 der Satzung. Ausgenommen hiervon ist der Zeitraum des Altstadtfestes
im Jahr 2003.