Satzung über die Entschädigung und Ehrung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Mittweida vom 05.01.1998 in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 29.11.2002
Aussetzen von Teilen der Gebühren für die Straßensondernutzung ((aus VA 07.11.2002))
07.11.2002 - Verwaltungsausschuss
Ö 1 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt eine satzungsgerechte Regelung der Sondernutzung
herbeizuführen mit dem Inhalt, dass die Ziffern 1, 4, 5 und 8 bis zum
31.12.2003 nicht zur Anwendung gelangen.
14.11.2002 - Technischer Ausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Technische Ausschuss empfiehlt die teilweise Aussetzung der Gebührenpflicht für
Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Mittweida
für ein Jahr nach Umsetzung des innerstädtischen Verkehrskonzeptes. Die
Aussetzung gilt für die vier Sondernutzungsarten der lfd. Nr. 1, 4, 5, 8 der
Anlage 1 der Satzung. Ausgenommen hiervon ist der Zeitraum des Altstadtfestes
im Jahr 2003.