Beschluss:
1. Die im Amtsblatt der Gemeinde Rossau vom 02.05.2012 auf S. 2 angegebenen Verhandlungsziele gemäß Ziff. 1 – 15 werden vom Stadtrat von Mittweida grundsätzlich anerkannt.
Sie sind zu präzisieren und in die abzuschließende Eingemeindungsvereinbarung rechtssicher und zweifelsfrei aufzunehmen.
Es soll der Grundsatz gelten: alle Forderungen, die der Gemeinderat von Rossau - später der Ortschaftsrat von Rossau - für erforderlich, sinnvoll und wirtschaftlich erachtet, sollen Bestand haben.
2. Mit Wirkung vom 04.06.2012 wird eine Verhandlungsgruppe, bestehend aus 3 Mitgliedern des Stadtrates von Mittweida, gebildet, die den Oberbürgermeister im Hinblick auf die anstehenden Eingemeindungsverhandlungen mit der Gemeinde Rossau berät, unterstützt und an Beratungen mit Vertretern des Gemeinderates und Bürgern von Rossau teilnimmt.
Die Mitglieder der Verhandlungsgruppe werden durch den Stadtrat Mittweida einvernehmlich bestimmt.