Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt,
1. die im Lageplan gekennzeichnete Fläche
Flurstück: 826/51 (Teilstück aus dem ehem. Flurstück 826/35) nach dem Plan des Vermessungsbüros Kraft vom 13.06.2012
Gemarkung: Altmittweida
Anfangspunkt: Grenze Flst.-Nr. 826/51 an die Frankenauer Straße (Flst.-Nr. 927/6)
Endpunkt: „Wendehammer“ an der nord-östlichen Ecke der Flst.-Nr. 826/49
als Ortsstraße i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 3 b SächsStrG ohne Widmungsbeschränkung
öffentlich zu widmen.
2. Die Stichstraße erhält den Namen Frankenauer Straße.