Schulzweckverband des Städtischen Gymnaisums Mittweida und des Gellert-Gymnasiums Hainichen inklusive Koordinierungsvereinbarung zwischen der Stadt Mittweida und der Stadt Hainichen
Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Mittweida (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 04.11.1993 in der Fassung der Vierten Änderungssatzung
Satzung über die Entschädigung und Ehrung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Mittweida vom 05.01.1998 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung
Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Mittweida (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung) vom 11.10.1996 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung
Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet "Äußere Weberstraße"
13.12.2001 - Technischer Ausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Der
Technische Ausschuss befürwortet, für das als städtebaulichesProblemgebiet ermittelte Gebiet
"Äußere Weberstraße", zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit
vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 BauGB durchzuführen zu lassen.
2. Das
Untersuchungsgebiet ist im Lageplan vom 23.11.2001 (Anlage) umgrenzt, der zum
Bestandteil dieses Beschlusses erklärt wird.
3. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Durchführung der vorbereitenden
Untersuchungen einen entsprechenden Vertrag mit einem Planungsträger
abzuschließen und alle im laufenden Verfahren notwendigen Anträge zu stellen
und insbesondere auch die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter,
Pächter und anderer Nutzungsberechtigter im Untersuchungsbereich zu fördern
sowie Vorschläge zur beabsichtigten Sanierung entgegenzunehmen.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder
des beschließenden Gremiums:7
Anwesende
Mitglieder:6
JA-Stimmen:6
NEIN-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
20.12.2001 - Stadtrat Mittweida
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Der
Rat beschließt für das als städtebauliches Problemgebiet ermittelte Gebiet
"Äußere Weberstraße", zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit
vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 BauGB durchzuführen zu lassen.
2. Das
Untersuchungsgebiet ist im Lageplan vom 23.11.2001 (Anlage) umgrenzt, der zum
Bestandteil dieses Beschlusses erklärt wird.
3. Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Durchführung der vorbereitenden
Untersuchungen einen entsprechenden Vertrag mit einem Planungsträger
abzuschließen und alle im laufenden Verfahren notwendigen Anträge zu stellen
und insbesondere auch die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, Mieter,
Pächter und anderer Nutzungsberechtigter im Untersuchungsbereich zu fördern
sowie Vorschläge zur beabsichtigten Sanierung entgegenzunehmen.