Beschluss:
 
 
- Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Altmittweida einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt fest:
  
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von              2.431.484,59 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen von              2.222.696,09 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von              + 208.788,50 Euro
 
- Summe der außerordentlichen Erträge von              5.306,25 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von              59.024,00 Euro
- einem Sonderergebnis von              - 53.717,75 Euro
 
- dem Gesamtergebnis von              + 155.070,75 Euro
 
 
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von              + 299.472,46 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von              - 354.833,97 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von              0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen              - 109,93 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um              - 55.471,44 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von              12.972.411,50 Euro
 
- einem Anlagevermögen von              12.133.562,31 Euro
- einem Umlaufvermögen von              837.579,46 Euro
  darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von              647.287,00 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von              1.269,73 Euro
 
- einer Kapitalposition von              8.539.248,34 Euro
  darunter einem Basiskapital von              8.384.177,59 Euro
               Rücklagen von              0,00 Euro
               dem ordentlichen Ergebnis von              208.788,50 Euro
               dem Sonderergebnis von              - 53.717,75 Euro
- Passiven Sonderposten von              4.072.904,21 Euro
- Rückstellungen von              116.126,50 Euro
- Verbindlichkeiten von              229.414,56 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von              14.717,89 Euro
 
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von              172.289,35 Euro
 
- Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 208.788,50 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
 
Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses in Höhe von 53.717,75 Euro wird gemäß § 25 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
 
- Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.