Beschluss:
- Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Altmittweida einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt fest:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 2.378.102,86 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen von 2.360.549,01 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 17.553,85 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 1.441,75 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 0,00 Euro
- einem Sonderergebnis von + 1.441,75 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 18.995,60 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 260.003,98 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 305.679,64 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen + 5.516,73 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um - 40.158,93 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 12.672.791,28 Euro
- einem Anlagevermögen von 11.947.237,24 Euro
- einem Umlaufvermögen von 725.554,04 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 607.128,07 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
- einer Kapitalposition von 8.268.157,74 Euro
darunter einem Basiskapital von 8.094.091,39 Euro
Rücklagen von 208.788,50 Euro
dem ordentlichen Ergebnis von 17.553,85 Euro
dem Vortrag von Fehlbeträgen des Sondererg. von - 53.717,75 Euro
dem Sonderergebnis von 1.441,75 Euro
- Passiven Sonderposten von 4.312.577,08 Euro
- Rückstellungen von 56.781,74 Euro
- Verbindlichkeiten von 35.274,72 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 44.042,19 Euro
- Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 17.553,85 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 1.441,75 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik mit dem Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren verrechnet.
- Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.