Beschluss:
- Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Altmittweida einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt fest:
  
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von              2.378.102,86 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen von              2.360.549,01 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von              + 17.553,85 Euro
 
- Summe der außerordentlichen Erträge von              1.441,75 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von              0,00 Euro
- einem Sonderergebnis von              + 1.441,75 Euro
 
- dem Gesamtergebnis von              + 18.995,60 Euro
 
 
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von              + 260.003,98 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von              - 305.679,64 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von              0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen              + 5.516,73 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um              - 40.158,93 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von              12.672.791,28 Euro
 
- einem Anlagevermögen von              11.947.237,24 Euro
- einem Umlaufvermögen von              725.554,04 Euro
  darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von              607.128,07 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von              0,00 Euro
 
- einer Kapitalposition von              8.268.157,74 Euro
  darunter einem Basiskapital von              8.094.091,39 Euro
               Rücklagen von              208.788,50 Euro
               dem ordentlichen Ergebnis von              17.553,85 Euro
               dem Vortrag von Fehlbeträgen des Sondererg. von              - 53.717,75 Euro
               dem Sonderergebnis von              1.441,75 Euro
 
- Passiven Sonderposten von              4.312.577,08 Euro
- Rückstellungen von              56.781,74 Euro
- Verbindlichkeiten von              35.274,72 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von              0,00 Euro
 
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von              44.042,19 Euro
 
- Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 17.553,85 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
 
Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 1.441,75 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik mit dem Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren verrechnet.
 
- Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.