Beschluss:
Der Stadtrat beschließt,
1. die im Lageplan „blau“ gekennzeichnete Fläche (Abschnitt 1)
Flurstück: jeweils anteilig 137b, 137/1 und 143a, Gemarkung: Rößgen
Anfangspunkt: Fahrbahnrand bestehende Auenblickstraße
Endpunkt: nördlicher Bord Wendehammer
als Ortsstraße i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 3b SächsStrG mit Zweckbestimmung Anliegerstraße zu widmen.
2. die im Lageplan „ocker“ gekennzeichnete Fläche (Abschnitt 2)
Flurstück: jeweils anteilig 136 und 137b, Gemarkung: Rößgen
Anfangspunkt: nördlicher Bord Wendehammer
Endpunkt: Ufermauer (Anleger Fahrgastschifffahrt)
als beschränkt-öffentlicher Weg i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 4b SächsStrG mit der Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“ zu widmen.
3. dass beide Abschnitte den Namen Mittweidaer Aue erhalten.