Beschluss:
- Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Altmittweida einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt fest:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 2.355.133,76 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen 2.385.826,86 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von - 30.693,10 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 16.219,50 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 11.816,82 Euro
- einem Sonderergebnis von + 4.402,68 Euro
- dem Gesamtergebnis von - 26.290,42 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 192.572,25 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 272.825,93 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen + 2.907,58 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um - 77.346,10 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 12.909.495,20 Euro
- einem Anlagevermögen von 11.815.816,07 Euro
- einem Umlaufvermögen von 1.093.679,13 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 1.031.709,61 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
- einer Kapitalposition von 8.470.986,97 Euro
darunter einem Basiskapital von 8.097.574,89 Euro
Rücklagen von 451.865,50 Euro
dem ordentlichen Ergebnis von - 30.693,10 Euro
dem Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses von - 52.163,00 Euro
dem Sonderergebnis von 4.402,68 Euro
- Passiven Sonderposten von 4.137.842,81 Euro
- Rückstellungen von 25.181,35 Euro
- Verbindlichkeiten von 245.146,00 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 30.338,07 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 109.854,33 Euro
- Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 30.693,10 Euro wird gemäß
§ 48 Abs. 5 Ziffer 2 SächsKomHVO-Doppik mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.
Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 4.402,68 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik mit dem Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren verrechnet.
- Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.