Beschluss:
Der Stadtrat beschließt,
1. die im Lageplan gekennzeichnete Fläche
Flurstück: 193/22, 232/10 teilweise, 232/7 teilweise, 193/18 teilweise, 193/19 teilweise,
193/20 teilweise, 193/21 teilweise; Gemarkung Frankenau
Anfangspunkt: Abzweig auf das Flurstück 193/22; Endpunkt: Anschluss von Flurstück
232/10 an Kreisstraße
als Ortsstraße i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 3 b SächsStrG ohne Widmungsbeschränkung
öffentlich zu widmen
2. Die Straße behält den Namen Mittweidaer Straße.