Entsprechend des Beschlusses im Stadtrat vom 17.12.2015 steht für die Förderung von Vereinen ein Betrag in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung. Dazu müssen von den Vereinen die Anträge bis zum 31. März eines jeden Jahres bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Die eingereichten Anträge für die nunmehr erste Vergabe von 3.000 Euro wurden aufgelistet und liegen den Ausschussmitgliedern vor. OB Schreiber weist darauf hin, dass weitere eingehende Anträge für das zweite Budget in Höhe von 2.000 Euro zu einem späteren Zeitpunkt bewertet und zur Förderung vorgeschlagen werden.
AM Borck hinterfragt zum Antrag Nr. 14 des Reit- und Fahrvereins Frankenau e.V., was zum Tag der offenen Tür angeboten werden soll. Herr BG Müller liest den Antrag vor. Es wird vorgeschlagen, den Antrag um 100 Euro zu beschränken. Die anwesenden AM sind damit einverstanden.
AM Mühlstädt nimmt Bezug auf den Antrag Nr. 6 der Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Mittweida und Umgebung. Sie schlägt vor, die Höhe des beantragten Zuschusses um 100 Euro zu kürzen, da diese die Möglichkeit hat, auch Geld beim Gesundheitsamt zu beantragen. Die Ausschussmitglieder erklären sich einverstanden.
OB Schreiber weist die anwesenden Vereinsmitglieder der SG Lauenhain darauf hin, dass der Verein ebenfalls Vereinsförderung beantragt werden kann, z. B. zur Durchführung bzw. Teilnahme an Regatten – jedoch keine Sichtungswettkämpfe.
BG Müller informiert, dass vom Verein zur Wahrung der Kinderinteressen e. V. ein nachträglicher Antrag gestellt wurde zur Erhöhung des beantragten Zuschusses um 100 Euro, also auf 200 Euro. Und zwar wurde das damit begründet, weil die durchgeführte Veranstaltung teurer war als geplant. Es gab gleichzeitig eine Veranstaltung, die nicht bekannt war und daher waren weniger Besucher anwesend und es gab weniger Sponsoren.
Es wird vorgeschlagen, dass der Nachtrag in der nächsten Vergaberunde berücksichtigt und entsprechend aufgestockt wird.
AM Beyer nimmt Bezug auf den Antrag Nr. 15 des Rassegeflügelzuchtvereins Mittweida e. V., was soll da gefördert werden. BG Müller antwortet, dass dieser Verein erhöhte Ausgaben hat und der Zuschuss zur Abdeckung der Mietkosten der Halle zur Verfügung gestellt wird. Falls keine Unterstützung gewährt wird, geht der Verein ein. Und es sind ja auch Kinder Jugendliche in dem Verein.
OB Schreiber fasst die Änderungen nochmals zusammen und bittet die Ausschussmitglieder um den Beschluss.
Beschluss:
Der Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss beschließt die Vereinsförderung gemeinnütziger, eingetragener Vereine der Stadt Mittweida für das Jahr 2017 entsprechend der Anlage.