Beschluss:
- Der Rat beschließt, den Jahresabschluss 2014 der Stadt Mittweida einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt festzustellen:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 23.245.322,90 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen 20.463.365,24 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 2.781.957,66 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 136.681,79 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 91.714,09 Euro
- einem Sonderergebnis von + 44.967,70 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 2.826.925,36 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 4.476.208,52 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 1.250.474,50 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von - 1.013.783,46 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen + 44.065,30 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um + 2.256.015,86 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 129.589.146,05 Euro
- einem Anlagevermögen von 113.761.688,04 Euro
- einem Umlaufvermögen von 15.822.806,25 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 11.108.541,40 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 4.651,76 Euro
- einer Kapitalposition von 80.507.285,76 Euro
darunter einem Basiskapital von 74.840.599,73 Euro
Rücklagen von 2.993.030,22 Euro
dem ordentlichen Ergebnis von 2.781.957,66 Euro
dem Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses von - 153.269,55 Euro
dem Sonderergebnis von 44.967,70 Euro
- Passiven Sonderposten von 42.292.736,80 Euro
- Rückstellungen von 639.370,88 Euro
- Verbindlichkeiten von 5.963.738,44 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 186.014,17 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 3.487.351,84 Euro
- Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.781.957,66 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 44.967,70 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik mit dem Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren verrechnet.
- Der Rat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.