Gemeinsamer Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Abwägungsbeschluss für das Gebiet der Stadt Mittweida - ((aus TA 16.05.2002))
11.04.2002 - Technischer Ausschuss
Ö 2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Der
Technische Ausschuss empfiehlt nach Beratung über die während der vorgezogenen
Bürgerbeteiligung vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahme
der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des gemeinsamen
Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für das Gebiet der
Stadt Mittweida die gemäß Anlage vorgelegten Abwägungsvorschläge und
Beschlussformulierungen Nr. 1 bis 26 - Träger öffentlicher Belange, Nr. 27 bis
34 - Nachbargemeinden, Nr. 35 bis 40 - Bürger, als Beschlüsse Nr. 1 bis 40.
2. Das
Bauamt wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die
Bedenken und Anregungen erhoben haben von dem Abwägungsergebnis unter Angaben
der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder
des beschließenden Gremiums:7
Anwesende
Mitglieder:7
JA-Stimmen:7
NEIN-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
25.04.2002 - Stadtrat Mittweida
Ö 9 - an Verwaltung zurück verwiesen
16.05.2002 - Technischer Ausschuss
Ö 1 - geändert beschlossen
3
3.
Beschluss (geändert)
1. Der
Technische Ausschuss empfiehlt nach Beratung über die während der vorgezogenen
Bürgerbeteiligung vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahme
der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des gemeinsamen
Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für das Gebiet der
Stadt Mittweida, die gemäß Anlage vorgelegten Abwägungsvorschläge und
Beschlussformulierungen Nr. 1 bis 26 - Träger öffentlicher Belange in der
geänderten Fassung der Seite 11, Ziffer 8, Nr. 27 bis 34 -
Nachbargemeinden, Nr. 35 bis 40 Bürger, als Beschlüsse Nr. 1 bis 40.
2. Das
Bauamt wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die
Anregungen erhoben haben von dem Abwägungsergebnis unter Angaben der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder
des beschließenden Gremiums:7
Anwesende
Mitglieder:7
JA-Stimmen:7
NEIN-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
30.05.2002 - Stadtrat Mittweida
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss: (mit geändertem Abwägungsvorschlag s
Beschluss:
(mit
geändertem Abwägungsvorschlag s. 11, Ziffer 8)
1. Der
Rat fasst nach Beratung über die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung
vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahme der Träger
öffentlicher Belange zum Vorentwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der
Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für das Gebiet der Stadt Mittweida, die gemäß
Anlage vorgelegten Abwägungsvorschläge und Beschlussformulierungen Nr. 1 bis 26
- Träger öffentlicher Belange, Nr. 27 bis 34 - Nachbargemeinden, Nr. 35 bis 40
Bürger, als Beschlüsse Nr. 1 bis 40.
2. Das
Bauamt wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die
Anregungen erhoben haben von dem Abwägungsergebnis unter Angaben der Gründe in
Kenntnis zu setzen.