Beschluss:
1. Der Rat beschließt, den Jahresabschluss 2015 der Stadt Mittweida nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt festzustellen:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 22.531.987,40 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen von 21.385.877,57 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 1.146.109,83 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 296.715,19 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 266.878,44 Euro
- einem Sonderergebnis von + 29.836,75 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 1.175.946,58 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 1.637.686,81 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 1.257.051,40 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von + 24.931,85 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um + 405.567,26 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 130.389.390,29 Euro
- einem Anlagevermögen von 116.085.494,21 Euro
- einem Umlaufvermögen von 14.302.982,16 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 11.514.108,66 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 913,92 Euro
- einer Kapitalposition von 81.683.237,34 Euro
darunter einem Basiskapital von 74.840.599,73 Euro
Rücklagen von 5.774.992,88 Euro
dem ordentlichen Ergebnis von 1.146.109,83 Euro
dem Vortrag von Fehlbeträgen des
Sonderergebnisses von - 108.301,85 Euro
dem Sonderergebnis von 29.836,75 Euro
- Passiven Sonderposten von 43.291.400,34 Euro
- Rückstellungen von 320.623,50 Euro
- Verbindlichkeiten von 4.947.172,74 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 146.956,37 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 5.441.073,30 Euro
2. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.146.109,83 Euro wird gemäß
§ 48 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 29.836,75 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik mit dem Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren verrechnet.
3. Der Rat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.