Beschluss:
Der Rat beschließt die temporäre Aussetzung der Gebührenerhebung nach Straßensondernutzungssatzung für folgende Gebührentatbestände, jeweils pro Geschäft:
- das Aufstellen eines Kundenstoppers (Werbeaufstellers/Werbeträgers)
- das Aufstellen einer Warenauslage (Warenträgers/Warenständers)
- das Aufstellen einer Sitzmöglichkeit (für bis zu 3 Personen)
- das Aufstellen von bis zu zwei Pflanzgefäßen (links und rechts des Eingangs)
Die Verwaltung wird ermächtigt, maximale Flächengrößen für die Gebührenbefreiung festzulegen.
Die Aussetzung der Gebührenerhebung beginnt am 01.01.2020 und endet am 31.12.2022.