Beschluss:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Altmittweida einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt fest:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 2.747.616,66 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen 2.637.588,08 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 110.028,58 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 145.043,03 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 59.562,00 Euro
- einem Sonderergebnis von + 85.481,03 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 195.509,61 Euro
- einer Verrechnung von Fehlbeträgen im ordentlichen
Ergebnis gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 226.578,62 Euro
- einer Verrechnung von Fehlbeträgen im Sonderergebnis
gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 607.921,28 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 422.488,63 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 300.392,54 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen + 2.364,59 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um + 124.460,68 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 12.891.536,99 Euro
- einem Anlagevermögen von 11.602.469,13 Euro
- einem Umlaufvermögen von 1.289.067,86 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 1.075.952,87 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
- einer Kapitalposition von 8.602.324,15 Euro
darunter
einem Basiskapital von 7.215.314,67 Euro
darin: Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 Satz SächsGemO - 834.499,90 Euro
Rücklagen von 1.387.009,48 Euro
- Passiven Sonderposten von 3.904.499,76 Euro
- Rückstellungen von 4.807,60 Euro
- Verbindlichkeiten von 379.905,48 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 54.421,44 Euro
2. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 110.028,58 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 226.578,62 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Überschuss des Sonderergebnisses von 85.481,03 Euro wird in Höhe von 64.496,50 Euro mit dem Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren verrechnet und gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO in Höhe von 20.984,53 Euro der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis in Höhe von 607.921,28 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
3. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der SWS Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.