Beschluss:
1. Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohngebiet Dorfstraße 11“ in der Planfassung vom 12.02.2020 mit der dazugehörigen Begründung.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 BauGB zu beteiligen.