Beschluss:
1. Der Rat beschließt, den Jahresabschluss 2016 der Stadt Mittweida nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt festzustellen:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 24.009.386,41 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen von 22.494.645,57 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 1.514.740,84 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 412.275,32 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 416.816,67 Euro
- einem Sonderergebnis von - 4.541,35 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 1.510.199,49 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 2.487.182,67 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 1.183.216,99 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von + 73.168,62 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um + 1.377.134,30 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 133.928.082,67 Euro
- einem Anlagevermögen von 118.344.139,52 Euro
- einem Umlaufvermögen von 15.575.337,07 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 12.891.242,96 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 8.606,08 Euro
- einer Kapitalposition von 83.080.957,83 Euro
darunter einem Basiskapital von 74.728.120,73 Euro
Rücklagen von 8.435.843,55 Euro
dem Vortrag von Fehlbeträgen des
Sonderergebnisses von - 83.006,45 Euro
- Passiven Sonderposten von 45.027.761,82 Euro
- Rückstellungen von 164.473,31 Euro
- Verbindlichkeiten von 5.531.694,54 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 123.195,17 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 5.851.692,99 Euro
2. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.514.740,84 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses in Höhe von 4.541,35 Euro wird gemäß § 25 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Rat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der SWS Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.