Bürgerinfo - Stadt Mittweida

Tagesordnung - SR/SR/029/2020 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Mittweida  

 
 
Bezeichnung: SR/SR/029/2020 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Mittweida
Gremium: Stadtrat Mittweida
Datum: Do, 24.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:35 - 21:30
Raum: im Ratssaal des Rathauses 1
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Bestellung eines Schriftführers und Bestimmung von zwei Ratsmitgliedern zur Mitunterzeichnung der Niederschrift      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 3     Mitteilungen und Anfragen (§ 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung)      
Ö 4     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 23.07.2020      
Ö 5     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 27.08.2020      
Ö 6     Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 27.08.2020      
Ö 7     Ehrung für Dienstjubiläen der Feuerwehr      
Ö 8     Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Mittweida (Bekanntmachungssatzung)      
Ö 9     Benutzungs- und Gebührensatzung für den Ratssaal sowie die Sitzungsräume, Rathaus 1, inklusive Gebührenkalkulation      
Ö 10     Feststellung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes Sport- und Kulturbetrieb der Stadt Mittweida      
Ö 11     Satzung der Stadt Mittweida über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit (Entschädigungssatzung)      
Ö 12     Kooperationsvertrag Digitale Infrastruktur      
    09.09.2020 - Verwaltungsausschuss
    N 7 - ungeändert beschlossen
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    24.09.2020 - Stadtrat Mittweida
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung des Kooperations-vertrages „Digitale Infrastruktur“ mit dem Ziel, die Planung und Umsetzung konkreter, mit öffentlichen Fördermitteln geförderter Projekte über den Ausbau digitaler Infrastrukturen auf den Landkreis zu übertragen. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen hat mit seinem Beschluss Nr. 404/21./2019 vom 27.03.2019 seinerseits die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für den Abschluss des Kooperationsvertrages „Digitale Infrastruktur“ durch den Landkreis geschaffen.

 

  1. Der Stadtrat überträgt dem Bürgermeister die Entscheidung, einem konkreten, mit öffentlichen Fördermitteln geförderten Projekt des Landkreises über die Errichtung und den Betrieb digitaler Infrastrukturen beizutreten und die hierfür erforderlichen Kompetenzen nach Maßgabe des Kooperationsvertrages „Digitale Infrastruktur“ im Rahmen einer Beitrittserklärung auf den Landkreis zu übertragen. Zu diesem Zweck wird pro Förderprojekt eine Beitrittserklärung als Anlage zu dem o.g. Kooperations-vertrag ausgefertigt, die den Fördergegenstand inhaltlich beschreibt. Der Bürgermeister informiert den Stadtrat über die Teilnahme an einem solchen Projekt des Landkreises zum gegebenen Zeitpunkt.

 

  1. Der Kooperationsvertrag und die Beitrittserklärung werden mit der Unterschrift des Bürgermeisters für die Stadt Mittweida verbindlich (§ 60 SächsGemO).

 

 

 

Abstimmung:

Mitglieder des beschließenden Gremiums:

23

Anwesende Mitglieder:

21

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Befangenheit:

0

 

Ö 13     Beschluss über die Annahme von Spenden im Zeitraum vom 14.08.2020 bis 10.09.2020      
Ö 14     Verkauf des Flurstücks (bebaut) 202 der Gemarkung Mittweida in Rochlitzer Straße 43      
Ö 15     Ankauf einer Teilfläche aus Flst. 66/60 Gemarkung Ringethal für Baumaßnahme Straße Am Buchenberg      
Ö 16     Erlass einer neuen Polizeiverordnung für die Verwaltungsgemeinschaft Mittweida, zugleich erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida mit der Mitgliedsgemeinde Altmittweida (PolVO)      
Ö 17     Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Vergabe einer Lieferungen und Leistung zu Digitalpakt II Schulen      
Ö 18     Bauanträge/Bauanfragen      
Ö 19     Mitteilungen und Anfragen (§ 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)      
N 23     (nichtöffentlich)