Beschluss:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Altmittweida einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt fest:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 2.979.953,45 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen 2.746.825,48 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 233.127,97 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 30.680,31 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 4.873,23 Euro
- einem Sonderergebnis von + 25.807,08 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 258.935,05 Euro
- einer Verrechnung von Fehlbeträgen im ordentlichen
Ergebnis gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 199.411,96 Euro
- einer Verrechnung von Fehlbeträgen im Sonderergebnis
gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 2.673,48 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 516.519,78 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von + 71.301,71 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen + 891,36 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um + 588.712,85 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 13.003.558,75 Euro
- einem Anlagevermögen von 11.247.345,45 Euro
- einem Umlaufvermögen von 1.756.213,30 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 1.664.665,72 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
- einer Kapitalposition von 8.861.259,20 Euro
darunter
einem Basiskapital von 7.013.229,23 Euro
Rücklagen von 1.848.029,97 Euro
darin: Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 Satz SächsGemO 1.036.585,34 Euro
- Passiven Sonderposten von 3.847.976,21 Euro
- Rückstellungen von 6.235,60 Euro
- Verbindlichkeiten von 288.087,74 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 37.000,00 Euro
2. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 233.127,97 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 199.411,96 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 25.807,08 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis in Höhe von 2.673,48 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
- Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der SWS Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.