Beschluss:
- Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Altmittweida einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt fest:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 3.158.877,67 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen 2.832.546,10 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 326.331,57 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 104.546,53 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 32.868,58 Euro
- einem Sonderergebnis von + 71.677,95 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 398.009,52 Euro
- einer Verrechnung von Fehlbeträgen im ordentlichen
Ergebnis gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 185.718,63 Euro
- einer Verrechnung von Fehlbeträgen im Sonderergebnis
gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 1.184,12 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 605.738,90 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 23.489,37 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen - 2.596,62 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um + 579.652,91 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 13.399.748,21 Euro
- einem Anlagevermögen von 11.029.486,33 Euro
- einem Umlaufvermögen von 2.370.261,88 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 2.244.318,63 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
- einer Kapitalposition von 9.259.268,72 Euro
darunter
einem Basiskapital von 6.826.326,48 Euro
Rücklagen von 2.432.942,24 Euro
darin: Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO 1.223.488,09 Euro
- Passiven Sonderposten von 3.719.949,10 Euro
- Rückstellungen von 126.712,76 Euro
- Verbindlichkeiten von 293.817,63 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 41.920,60 Euro
- Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 326.331,57 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 185.718,63 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 71.677,95 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis in Höhe von 1.184,12 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
- Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der SWS Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.