Beschluss:
- Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Altmittweida einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt fest:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 3.329.642,24 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen 2.815.987,16 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 513.655,08 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 45.135,72 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 42.538,74 Euro
- einem Sonderergebnis von + 2.596,98 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 516.252,06 Euro
- einer Verrechnung von Fehlbeträgen im ordentlichen
Ergebnis gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 180.166,40 Euro
- einer Verrechnung von Fehlbeträgen im Sonderergebnis
gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von -3.043,84 Euro
- einem verbleibenden Gesamtergebnis von + 693.374,62 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 701.876,13 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 18.192,97 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen + 331,03 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um + 684.014,19 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 13.753.413,48 Euro
- einem Anlagevermögen von 10.693.982,79 Euro
- einem Umlaufvermögen von 3.057.790,69 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 2.928.332,82 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 1.640,00 Euro
- einer Kapitalposition von 9.775.520,78 Euro
darunter
einem Basiskapital von 6.649.203,92 Euro
Rücklagen von 3.126.316,86 Euro
darin: Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO 1.400.610,65 Euro
- Passiven Sonderposten von 3.596.548,77 Euro
- Rückstellungen von 100.704,09 Euro
- Verbindlichkeiten von 280.639,84 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 118.700,00 Euro
- Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 513.655,08 Euro wird gemäß
§ 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen
Ergebnis in Höhe von 180.166,40 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 2.596,98 Euro wird gemäß
§ 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
Der negative verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis in Höhe von -3.043,84 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses entnommen.
3. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der
SWS Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.