Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die temporäre Aussetzung der Gebührenerhebung nach Straßensondernutzungssatzung für folgende Gebührentatbestände, jeweils pro Geschäft:
- das Aufstellen eines Kundenstoppers (Werbeaufstellers/Werbeträgers),
- das Aufstellen einer Warenauslage (Warenträgers/Warenständers),
- das Aufstellen von Sitzmöglichkeiten,
- das Aufstellen von bis zu zwei Pflanzgefäßen (links und rechts des Eingangs).
Die Verwaltung wird ermächtigt, maximale Flächengrößen für die Gebührenbefreiung festzulegen.
Die Regelung gilt für beantragte Standorte in der Rochlitzer Straße, Weberstraße, Markt und kurze Waldheimer Straße.
Die Aussetzung der Gebührenerhebung beginnt am 01.04.2022 und endet am 31.12.2023.