Bürgerinfo - Stadt Mittweida

Tagesordnung - SR/SR/033/2022 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Mittweida  

 
 
Bezeichnung: SR/SR/033/2022 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Mittweida
Gremium: Stadtrat Mittweida
Datum: Do, 31.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:40
Raum: im Ratssaal des Rathauses 1
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Bestellung eines Schriftführers und Bestimmung von zwei Ratsmitgliedern zur Mitunterzeichnung der Niederschrift      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 3     Mitteilungen und Anfragen (§ 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung)      
Ö 4     Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 24.02.2022      
Ö 5     Ehrung für Dienstjubiläen der Feuerwehr      
Ö 6     Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Eigenbetriebes Sport- und Kulturbetrieb der Stadt Mittweida  
Enthält Anlagen
SR/2022/031/01  
Ö 7     Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2022  
Enthält Anlagen
SR/2022/033/01  
Ö 8     Ankauf des bebauten Flurstückes 209/1 der Gemarkung Mittweida, Rochlitzer Straße 57  
Enthält Anlagen
SR/2022/021/02  
Ö 9     Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A 2019, Industriepark Mittweida, Hainichener Straße 60, Stützwand- und Geländeregulierung (Tischvorlage)  
SR/2022/022/02  
Ö 10     Beschluss über die Annahme von Spenden im Zeitraum vom 14.01.2022 bis 17.03.2022  
SR/2022/034/02  
Ö 11     Beschluss zur Aussetzung der Sondernutzungsgebühren in der Rochlitzer Straße      
    17.03.2022 - Technischer Ausschuss
    N 9 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    31.03.2022 - Stadtrat Mittweida
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die temporäre Aussetzung der Gebührenerhebung nach Straßensondernutzungssatzung für folgende Gebührentatbestände, jeweils pro Geschäft:

- das Aufstellen eines Kundenstoppers (Werbeaufstellers/Werbeträgers),

- das Aufstellen einer Warenauslage (Warenträgers/Warenständers),

- das Aufstellen von Sitzmöglichkeiten,

- das Aufstellen von bis zu zwei Pflanzgefäßen (links und rechts des Eingangs).

Die Verwaltung wird ermächtigt, maximale Flächengrößen für die Gebührenbefreiung festzulegen.

 

Die Regelung gilt für beantragte Standorte in der Rochlitzer Straße, Weberstraße, Markt und kurze Waldheimer Straße.

Die Aussetzung der Gebührenerhebung beginnt am 01.04.2022 und endet am 31.12.2023.

 

Abstimmung:

Mitglieder des beschließenden Gremiums:

23

Anwesende Mitglieder:

22

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Befangenheit:

0

 

Ö 12     Bauanträge/Bauanfragen      
Ö 13     Mitteilungen und Anfragen (§ 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)