Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, folgende Erleichterungen gemäß § 63 SächsKomHVO bzw. § 88 Abs. 5 SächsGemO für die Jahresabschlüsse 2018 bis 2020 der Stadt Mittweida in Anspruch zu nehmen und auf Folgendes zu verzichten:
- körperliche Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen, sofern deren Erfassung und Bewertung durch Anwendung des Buchinventurverfahrens sichergestellt ist;
- außerplanmäßige Abschreibung und Zuschreibung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens im Zuge der körperlichen Bestandsaufnahme sowie Auflösung und Zuschreibung der ihnen zugeordneten passiven Sonderposten;
- Abschreibung und Zuschreibung von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sowie Auflösung und Zuschreibung der ihnen zugeordneten passiven Sonderposten;
- Umbuchung von debitorischen Kreditoren und kreditorischen Debitoren, sofern der Verzicht nicht zum Ausweis negativer Bilanzpositionen führt;
- interne Leistungsverrechnung;
- Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung
sowie
- Anhang mit Anlagen und Rechenschaftsbericht.