Beschluss:
- Der Rat beschließt, den Jahresabschluss 2018 der Stadt Mittweida nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt festzustellen:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 26.559.011,65 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen von 24.954.089,97 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 1.604.921,68 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 754.531,04 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 485.285,75 Euro
- einem Sonderergebnis von + 269.245,29 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 1.874.166,97 Euro
- Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen
Ergebnis mit dem Basiskapital von + 1.639.803,47 Euro
- Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis
mit dem Basiskapital von + 30.775,73 Euro
- dem verbleibenden Gesamtergebnis von + 3.544.746,17 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 3.644.320,97 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 2.984.788,66 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von + 22.156,59 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um + 681.688,90 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 140.222.123,23 Euro
- einem Anlagevermögen von 124.404.941,80 Euro
- einem Umlaufvermögen von 15.811.747,04 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 14.071.166,20 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 5.434,39 Euro
- einer Kapitalposition von 85.001.802,73 Euro
darunter:
einem Basiskapital von 72.880.441,40 Euro
Rücklagen von 12.121.361,33 Euro
darin: Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 SächsGemO 1.670.579,20 Euro
- Passiven Sonderposten von 44.555.943,43 Euro
- Rückstellungen von 1.730.015,65 Euro
- Verbindlichkeiten von 8.806.532,84 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 127.828,58 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 5.764.309,21 Euro
- Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.604.921,68 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.639.803,47 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 269.245,29 Euro wird mit dem Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren (360.190,09 Euro) verrechnet. Der verbleibende Vortrag aus Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren in Höhe von 90.944,80 Euro wird mit dem Basiskapital verrechnet.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis in Höhe von 30.775,73 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
- Der Rat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.