Beschluss:
- Der Gemeinderat beschließt die Übernahme der Tarifregelungen zur Zahlung eines Inflationsausgleichsgeldes für seine Beschäftigten wie folgt:
Den Beschäftigten wird ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 Euro gewährt.
Dabei wird mit dem Entgelt Oktober 2023 eine Sonderzahlung in Höhe von 2.120 Euro und in den Monaten November 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro gezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlungen jeweils anteilig.
Ansonsten gelten die Regelungen des TV Inflationsausgleiches analog.
2. Der Gemeinderat beschließt die Übernahme der Tarifregelung zur Erhöhung des
Tabellenentgeltes ab 01. März 2024.