Beschluss:
1. Der Rat beschließt, den Jahresabschluss 2019 der Stadt Mittweida nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt festzustellen:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 30.384.462,94 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen von 26.393.256,66 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 3.991.206,28 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 56.206,97 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 115.644,91 Euro
- einem Sonderergebnis von - 59.437,94 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 3.931.768,34 Euro
- Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen
Ergebnis mit dem Basiskapital von + 1.523.723,11 Euro
- Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis
mit dem Basiskapital von + 546.720,86 Euro
- - dem verbleibenden Gesamtergebnis von + 6.002.212,31 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 4.957.787,99 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 2.515.944,89 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von + 46.031,47 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um + 2.487.874,57 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 145.433.958,08 Euro
- einem Anlagevermögen von 127.058.894,11 Euro
- einem Umlaufvermögen von 18.373.536,37 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 16.559.040,77 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 1.527,60 Euro
- einer Kapitalposition von 88.933.571,07 Euro
darunter:
einem Basiskapital von 70.809.997,43 Euro
Rücklagen von 18.123.573,64 Euro
darin: Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 SächsGemO 3.681.585,23 Euro
- Passiven Sonderposten von 43.671.813,94 Euro
- Rückstellungen von 1.728.688,98 Euro
- Verbindlichkeiten von 10.860.476,72 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 239.407,37 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 2.570.671,07 Euro
2. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.991.206,28 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.523.723,11 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses in Höhe von 59.437,94 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses entnommen.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis in Höhe von 546.720,86 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
3. Der Rat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.