Feststellung der Jahresrechnung 2001 der Stadt Mittweida und Information über den Jahresabschluss 2001 der Wohnungsbaugesellschaft mbH und der Regie- und Baubetreuungsgesellschaft mbH
Satzung über die Entschädigung der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Mittweida vom 05.01.98 in der Fassung der Vierten Änderungssatzung ((aus TA 08.05.03))
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida, Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen während der öffentlichen Auslegung für das Gebiet der Stadt Mittweida ((aus TA 08.05.03))
08.05.2003 - Technischer Ausschuss
Ö 1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
3. Beschlussvorschlag:
1. Der Technische Ausschuss
empfiehlt nach Beratung über die während der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Anregungen von Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange zum
Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft
Mittweida für das Gebiet der Stadt Mittweida, die gemäß Anlage vorgelegten
Abwägungsvorschläge und Beschlussformulierungen Nr. 1 - 13.
2. Der Technische Ausschuss
empfiehlt gemäß dem Abwägungsergebnis, geänderten Entwurf des
Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für das Gebiet der
Stadt Mittweida öffentlich auszulegen.
3. Das Bauamt wird beauftragt,
die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen
erhoben haben von dem Abwägungsergebnis unter Angaben der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder des beschließenden Gremiums:7
Anwesende Mitglieder:7
Ja-Stimmen:7
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
22.05.2003 - Stadtrat Mittweida
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Der Rat fasst nach Beratung
über die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen von
Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des gemeinsamen
Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für das Gebiet der
Stadt Mittweida, die gemäß Anlage vorgelegten Abwägungsvorschläge und
Beschlussformulierungen Nr. 1 - 13.
2. Der Rat beschließt den, gemäß
dem Abwägungsergebnis, geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes der
Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für das Gebiet der Stadt Mittweida öffentlich
auszulegen.
3. Das Bauamt wird beauftragt,
die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen
erhoben haben von dem Abwägungsergebnis unter Angaben der Gründe in Kenntnis zu
setzen.