Beschluss:
1. Der Rat beschließt, den Jahresabschluss 2020 der Stadt Mittweida nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt festzustellen:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 29.816.680,82 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen von 27.085.193,95 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 2.731.486,87 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 1.313.889,19 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 200.167,47 Euro
- einem Sonderergebnis von + 1.113.721,72 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 3.845.208,59 Euro
- Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen
- Ergebnis mit dem Basiskapital von + 1.561.833,13 Euro
- Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis
- mit dem Basiskapital von + 173.220,80 Euro
- - dem verbleibenden Gesamtergebnis von + 5.580.262,52 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 5.148.521,73 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 1.857.060,61 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von - 492.444,47 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um + 2.799.016,65 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 152.026.005,73 Euro
- einem Anlagevermögen von 130.803.177,92 Euro
- einem Umlaufvermögen von 21.222.827,81 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 19.358.057,42 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
- einer Kapitalposition von 92.778.779,66 Euro
darunter:
einem Basiskapital von 69.165.888,30 Euro
Rücklagen von 23.612.891,36 Euro
darin: Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 SächsGemO 5.416.639,16 Euro
- Passiven Sonderposten von 43.192.672,56 Euro
- Rückstellungen von 1.711.043,30 Euro
- Verbindlichkeiten von 14.112.802,31 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 230.707,90 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 10.459.000,58 Euro
2. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.731.486,87 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.561.833,13 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 1.113.721,72 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis in Höhe von 173.220,80 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
- Der Rat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.