Beschluss:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Altmittweida einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt fest:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 3.344.885,54 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen 3.083.625,56 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 261.259,98 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 2.598,50 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 31.053,66 Euro
- einem Sonderergebnis von - 28.455,16 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 232.804,82 Euro
- einer Verrechnung von Fehlbeträgen im ordentlichen
Ergebnis gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 160.101,92 Euro
- einer Verrechnung von Fehlbeträgen im Sonderergebnis
gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 30.276,26 Euro
- einem verbleibenden Gesamtergebnis von + 423.183,00 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 485.539,47 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 41.749,13 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen -1.355,81 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um + 442.434,53 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 13.747.054,17 Euro
- einem Anlagevermögen von 10.239.458,50 Euro
- einem Umlaufvermögen von 3.507.595,67 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 3.370.767,35 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
- einer Kapitalposition von 10.008.325,60 Euro
darunter
einem Basiskapital von 6.458.825,74 Euro
Rücklagen von 3.549.499,86 Euro
darin: Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO 1.590.988,83 Euro
- Passiven Sonderposten von 3.592.445,94 Euro
- Rückstellungen von 101.381,20 Euro
- Verbindlichkeiten von 44.409,03 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 492,40 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 686.549,00 Euro
2. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 261.259,98 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 160.101,92 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses in Höhe von 28.455,16 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses entnommen.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis in Höhe von 30.276,26 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
3. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der SWS Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.