Bürgerinfo - Stadt Mittweida

Tagesordnung - GR/GR/010/2024 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Altmittweida  

 
 
Bezeichnung: GR/GR/010/2024 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Altmittweida
Gremium: Gemeinderat Altmittweida
Datum: Mo, 09.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:40
Raum: Gaststätte "Ritterhof", Vereinszimmer
Ort: Altmittweida

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Bestätigung der Tagesordnung der 3. öffentlichen Sitzung      
Ö 3     Bestätigung der Niederschrift der 2. öffentlichen Sitzung vom 11.11.2024 und Festlegung der Mitunterzeichnung der Niederschrift der 3. öffentlichen Sitzung      
Ö 4     Bürgerfragestunde      
Ö 5     Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Altmittweida im Jahr 2025  
Enthält Anlagen
GR/2024/011/01  
Ö 6     Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtung Altmittweida)  
Enthält Anlagen
GR/2024/015/01  
Ö 7     Hebesatzsatzung zur Festsetzung der Grundsteuer ab 01.01.2025  
Enthält Anlagen
GR/2024/014/02  
Ö 8     Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Altmittweida  
Enthält Anlagen
GR/2024/016/BM  
    09.12.2024 - Gemeinderat Altmittweida
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Altmittweida einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt fest:

In der Ergebnisrechnung mit

- Summe der ordentlichen Erträge von 3.687.289,44 Euro

- Summe der ordentlichen Aufwendungen 3.185.248,62 Euro

- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 502.040,82 Euro

- Summe der außerordentlichen Erträge von 8.347,67 Euro

- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 1,00 Euro

- einem Sonderergebnis von + 8.346,67 Euro

- dem Gesamtergebnis von + 510.387,49 Euro

- einer Verrechnung von Fehlbeträgen im ordentlichen

Ergebnis gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 160.164,29 Euro

- einer Verrechnung von Fehlbeträgen im Sonderergebnis

gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 162.863,78 Euro

- einem verbleibenden Gesamtergebnis von + 833.415,56 Euro

 

In der Finanzrechnung mit

- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 748.595,47 Euro

- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 178.360,51 Euro

- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro

- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen + 5.030,77 Euro

- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um + 575.265,73 Euro

 

In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit

- einer Bilanzsumme von 14.383.916,59 Euro

- einem Anlagevermögen von 10.265.718,11 Euro

- einem Umlaufvermögen von 4.118.198,48 Euro

darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 3.946.033,08 Euro

- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro


- einer Kapitalposition von 10.518.713,09 Euro

darunter

einem Basiskapital von 6.135.797,67 Euro

Rücklagen von 4.382.915,42 Euro

darin: Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO 1.914.016,90 Euro

- Passiven Sonderposten von 3.428.578,66 Euro

- Rückstellungen von 101.522,98 Euro

- Verbindlichkeiten von 335.101,86 Euro

- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro

 

und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 396.584,00 Euro

 

2. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 502.040,82 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 160.164,29 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 8.346,67 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis in Höhe von 162.863,78 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

 

3. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der KOMM-TREU GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Kenntnis.

 

 

 

Abstimmung:

Mitglieder des beschließenden Gremiums:

15

Anwesende Mitglieder:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Befangenheit:

0

 

Ö 9     Beteiligungsbericht der Gemeinde Altmittweida für das Geschäftsjahr 2023  
Enthält Anlagen
GR/2024/017/02  
Ö 10     Abwägungsbeschluss zur Berichterstattung zum Lärmaktionsplan (ohne Maßnahmenplan) und Beschluss zur Berichterstattung zum Lärmaktionsplan (ohne Maßnahmenplan) der Gemeinde Altmittweida  
Enthält Anlagen
GR/2024/013/03  
Ö 11     Bauanträge/Bauanfragen      
Ö 12     Allgemeines/Informationen      
N 13     (nichtöffentlich)