3. Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss beschließt, unter dem Vorbehalt der gem. § 8 Abs. 1 und 2 Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG) genannten Wartefrist von zehn Kalendertagen, die o. g. Leistung an die Firma Frohburger Sanierungs- und Landschaftsbau GmbH, Ringstr. 3, 04654 Frohburg mit einer Angebotssumme von 113.726,52 € zu vergeben.