Beschluss:
1. Der Rat beschließt, den Jahresabschluss 2021 der Stadt Mittweida nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt festzustellen:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 29.018.016,35 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen von 27.434.314,13 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 1.583.702,22 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 887.215,22 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 286.135,56 Euro
- einem Sonderergebnis von + 601.079,66 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 2.184.781,88 Euro
- Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen
Ergebnis mit dem Basiskapital von + 712.743,88 Euro
- Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis
mit dem Basiskapital von + 1.032.867,07 Euro
- dem verbleibenden Gesamtergebnis von + 3.930.392,83 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 3.466.764,68 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 3.772.966,38 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von + 122.874,36 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um - 183.327,34 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 158.681.077,14 Euro
- einem Anlagevermögen von 137.360.636,85 Euro
- einem Umlaufvermögen von 21.306.433,58 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 19.174.730,08 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 14.006,71 Euro
- einer Kapitalposition von 94.963.561,54 Euro
darunter:
einem Basiskapital von 67.420.277,35 Euro
Rücklagen von 27.543.284,19 Euro
darin: Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 SächsGemO 7.162.250,11 Euro
- Passiven Sonderposten von 47.484.629,21 Euro
- Rückstellungen von 1.639.098,15 Euro
- Verbindlichkeiten von 14.295.804,98 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 297.983,26 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 12.126.965,44 Euro
2. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.583.702,22 Euro wird
gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 712.743,88 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 601.079,66 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis in Höhe von 1.032.867,07 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
3. Der Rat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021 der
Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.