Bürgerinfo - Stadt Mittweida

Tagesordnung - SR/SR/038/2025 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Mittweida  

 
 
Bezeichnung: SR/SR/038/2025 öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Mittweida
Gremium: Stadtrat Mittweida
Datum: Do, 27.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:55
Raum: im Ratssaal des Rathauses 1
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Bestellung eines Schriftführers und Bestimmung von zwei Ratsmitgliedern zur Mitunterzeichnung der Niederschrift      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 3     Mitteilungen und Anfragen (§ 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung)      
Ö 4     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 25.09.2025      
Ö 5     Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.09.2025      
Ö 6     Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 30.10.2025      
Ö 7     Benutzungs- und Gebührensatzung für den Ratssaal sowie die Sitzungsräume, Rathaus 1, inklusive Gebührenkalkulation  
Enthält Anlagen
SR/2025/074/01  
Ö 8     Satzung über die Nutzung der Sportanlagen der Stadt Mittweida
Enthält Anlagen
SR/2025/086/01  
Ö 9     Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida, inklusive Gebührenkalkulation
Enthält Anlagen
SR/2025/085/01  
Ö 10     Satzung über die Nutzung des Freibades der Stadt Mittweida  
Enthält Anlagen
SR/2025/087/01  
Ö 11     Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Freibades der Stadt Mittweida, inklusive Gebührenkalkulation
Enthält Anlagen
SR/2025/088/01  
Ö 12     Bestellung des Prüfers für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2025  
SR/2025/093/02  
Ö 13     Beschluss über die Annahme von Spenden vom 17.10.2025 bis 13.11.2025  
SR/2025/090/02  
Ö 14     Beschluss zur Aussetzung der Sondernutzungsgebühren in der Rochlitzer Straße – Verlängerung für das Jahr 2026  
SR/2025/082/03  
    27.11.2025 - Stadtrat Mittweida
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die temporäre Aussetzung der Gebührenerhebung nach Straßensondernutzungssatzung für folgende Gebührentatbestände, jeweils pro Geschäft:

- das Aufstellen eines Kundenstoppers (Werbeaufstellers/Werbeträgers),

- das Aufstellen einer Warenauslage (Warenträgers/Warenständers),

- das Aufstellen von Sitzmöglichkeiten,

- das Aufstellen von bis zu zwei Pflanzgefäßen (links und rechts des Eingangs).

Die Verwaltung wird ermächtigt, maximale Flächengrößen für die Gebührenbefreiung festzulegen.

 

Die Regelung gilt für beantragte Standorte in der Rochlitzer Straße, Weberstraße, Markt und kurze Waldheimer Straße.

Die Aussetzung der Gebührenerhebung wird verlängert bis 31.12.2026.

 

Abstimmung:

Mitglieder des beschließenden Gremiums:

23

Anwesende Mitglieder:

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Befangenheit:

0

 

 

Ö 15     Mitteilungen und Anfragen (§ 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)