Beschluss:
1. Der Rat beschließt, den Jahresabschluss 2022 der Stadt Mittweida nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt festzustellen:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 29.424.336,73 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen von 28.629.929,81 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 794.406,92 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 1.665.284,42 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 696.703,13 Euro
- einem Sonderergebnis von + 968.581,29 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 1.762.988,21 Euro
- Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen
Ergebnis mit dem Basiskapital von + 773.396,45 Euro
- Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis
mit dem Basiskapital von + 113.109,48 Euro
- dem verbleibenden Gesamtergebnis von + 2.649.494,14 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 2.924.454,70 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 5.475.192,89 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von + 496.466,23 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um - 2.054.271,96 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 163.446.455,64 Euro
- einem Anlagevermögen von 142.713.625,26 Euro
- einem Umlaufvermögen von 20.725.469,72 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 17.120.458,12 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 7.360,66 Euro
- einer Kapitalposition von 96.726.549,75 Euro
darunter:
einem Basiskapital von 66.533.771,42 Euro
Rücklagen von 30.192.778,33 Euro
darin: Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 SächsGemO 8.048.756,04 Euro
- Passiven Sonderposten von 46.690.318,44 Euro
- Rückstellungen von 1.706.904,52 Euro
- Verbindlichkeiten von 18.134.084,94 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 188.597,99 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 9.452.668,50 Euro
2. Der Überschuss beim ordentlichen Ergebnis in Höhe von 794.406,92 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 773.396,45 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 968.581,29 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis in Höhe von 113.109,48 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
- Der Rat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Schüllermann und Partner AG zur Kenntnis.