Beschluss:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Altmittweida einschließlich Anhang und Rechenschaftsbericht nach Durchführung der örtlichen Prüfung wie folgt fest:
In der Ergebnisrechnung mit
- Summe der ordentlichen Erträge von 3.537.734,91 Euro
- Summe der ordentlichen Aufwendungen 3.453.955,16 Euro
- einem ordentlichen Jahresergebnis von + 83.779,75 Euro
- Summe der außerordentlichen Erträge von 10.000,81 Euro
- Summe der außerordentlichen Aufwendungen von 280,36 Euro
- einem Sonderergebnis von + 9.720,45 Euro
- dem Gesamtergebnis von + 93.500,20 Euro
- einer Verrechnung von Fehlbeträgen im ordentlichen
Ergebnis gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 154.716,46 Euro
- einer Verrechnung von Fehlbeträgen im Sonderergebnis
gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO von 280,36 Euro
- einem verbleibenden Gesamtergebnis von + 248.497,02 Euro
In der Finanzrechnung mit
- Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von + 338.987,75 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von - 188.289,35 Euro
- Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 Euro
- Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen - 11.398,28 Euro
- Veränderung des Zahlungsmittelbestandes um + 139.300,12 Euro
In der Vermögensrechnung (Bilanz) mit
- einer Bilanzsumme von 14.451.548,81 Euro
- einem Anlagevermögen von 10.147.324,43 Euro
- einem Umlaufvermögen von 4.304.198,38 Euro
darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 4.085.333,20 Euro
- Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von 26,00 Euro
- einer Kapitalposition von 10.612.213,29 Euro
darunter
einem Basiskapital von 5.980.800,85 Euro
Rücklagen von 4.631.412,44 Euro
darin: Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO 2.069.013,72 Euro
- Passiven Sonderposten von 3.368.901,75 Euro
- Rückstellungen von 100.630,48 Euro
- Verbindlichkeiten von 369.803,29 Euro
- Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 0,00 Euro
und Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre von 306.474,00 Euro
2. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 83.779,75 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 154.716,46 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
Der Überschuss des Sonderergebnisses in Höhe von 9.720,45 Euro wird gemäß § 48 Abs. 3 SächsKomHVO der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
Der verrechenbare Fehlbetrag gemäß § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO im Sonderergebnis in Höhe von 280,36 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.
3. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der KOMM-TREU GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Kenntnis.