Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, unter dem Vorbehalt der gem. § 8 Abs. 1 und 2 Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG) genannten Wartefrist von zehn Kalendertagen, die o.g. Leistung an die Firma Straßen- Tief- und Hochbau Frank Naumann, Burgstädter Str. 39, 09236 Claußnitz mit einer Angebotssumme von 143.986,82 Euro zu vergeben.