Beschluss:
1. Der Technische Ausschuss
empfiehlt nach Beratung über die während der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Anregungen von Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange zum
Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft
Mittweida für das Gebiet der Stadt Mittweida, die Beschlüsse gemäß den
Abwägungsvorschlägen und Beschlussformulierungen Nr. 1 – 40.
2. Das Bauamt wird beauftragt,
die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen
erhoben haben von dem Abwägungsergebnis unter Angaben der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
3. Der Technische Ausschuss
empfiehlt den, gemäß dem Abwägungsergebnis, geänderten Entwurf des
Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für das Gebiet der
Stadt Mittweida zur Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 3 BauGB und Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 4 BauGB zu bestimmen.