Bildung eines gemeinsamen Wahlausschusses für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für die Kommunalwahlen am 13.06.2004((aus VA 11.12.03))
Wahlkreis- und Wahlbezirkseinteilung für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida; Bestimmung der Wahllokale zur Europawahl/Kommunalwahl am 13.06.2004 sowie zur Landtagswahl am 19.09.2003; Zahl der zu wählenden Stadträte und Ortschaftsräte ((aus VA 11.12.03))
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida - Beratung und Beschluss über die vorgebrachten Anregungen während der öffentlichen Auslegung auf Grund von Änderungen und Ergänzungen des Entwurfes für das Gebiet der Stadt Mittweida ((aus TA 04.12.03))
04.12.2003 - Technischer Ausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Der Technische Ausschuss
empfiehlt nach Beratung über die während der öffentlichen Auslegung
vorgebrachten Anregungen von Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange zum
Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft
Mittweida für das Gebiet der Stadt Mittweida, die Beschlüsse gemäß den
Abwägungsvorschlägen und Beschlussformulierungen Nr. 1 – 40.
2. Das Bauamt wird beauftragt,
die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen
erhoben haben von dem Abwägungsergebnis unter Angaben der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
3. Der Technische Ausschuss
empfiehlt den, gemäß dem Abwägungsergebnis, geänderten Entwurf des
Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für das Gebiet der
Stadt Mittweida zur Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 3 BauGB und Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 4 BauGB zu bestimmen.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder des beschließenden Gremiums:7
Anwesende Mitglieder:6
Ja-Stimmen:6
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
18.12.2003 - Stadtrat Mittweida
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
1. Der Rat fasst nach Beratung
über die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen von
Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des gemeinsamen
Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für das Gebiet der
Stadt Mittweida, die Beschlüsse gemäß den Abwägungsvorschlägen und
Beschlussformulierungen Nr. 1 – 40.
2. Das Bauamt wird beauftragt,
die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen
erhoben haben von dem Abwägungsergebnis unter Angaben der Gründe in Kenntnis zu
setzen.
3. Der Rat beschließt den, gemäß
dem Abwägungsergebnis, geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes der
Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für das Gebiet der Stadt Mittweida zur
Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 3 BauGB und Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 4 BauGB zu bestimmen.