Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2003 wie folgt zu
ändern:
Die Grundsteuer wird bei Kleinbeträgen
entsprechend der Regelung des § 28 Abs. 2
Grundsteuergesetz (GrStG) fällig.
Nachrichtlich:
Gemäß Hebesatzsatzung vom 01.01.1998
betragen die Hebesätze für 2003:
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
b) (Grundsteuer A) 300 v. H.
b)
für Grundstücke (Grundsteuer B)
400 v. H.
2.
für die Gewerbesteuer 350 v. H.