Aufhebung einer Widmungsbeschränkung von der Ortsstraße 02 "Querstraße"
08.12.2003 - Gemeinderat Altmittweida
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Widmungsbeschränkung der
Ortsstraße 02 „Querstraße“ – Durchgangsverkehr verboten,
Anlieger frei – für den Teil der Dorfstraße bis zum Privatweg aufzuheben.