Der Technische Ausschuss
empfiehlt die Teileinziehung der Ortsstraße „Gartenstraße“ ab
Flurstück Nr. 1607 bis in Höhe Hausgiebel Haus Nr. 48a, indem die Widmung auf
die Benutzungsart – Fahrzeuge bis einschließlich 8 Meter Länge einschließlich
Ladung –eingeschränkt wird.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder des beschließenden Gremiums:7
Anwesende Mitglieder:7
Ja-Stimmen:7
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
29.01.2004 - Stadtrat Mittweida
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat beschließt die
Teileinziehung der Ortsstraße „Gartenstraße“ ab Flurstück Nr. 1607
bis in Höhe Hausgiebel Haus Nr. 48a, indem die Widmung auf die Benutzungsart
– Fahrzeuge bis einschließlich 8 Meter Länge einschließlich Ladung
–eingeschränkt wird.