Der Technische Ausschuss
empfiehlt die Widmung der „Gartenstraße“ ab Hausgiebel Haus 48a bis
zum Flurstück Nr. 570/19 und den öffentlichen Verkehr auf die Benutzungsart
– Fahrzeuge bis einschließlich 8 Meter Länge einschließlich Ladung
– zu beschränken.
Abstimmung:
Abstimmung:
Mitglieder des beschließenden Gremiums:7
Anwesende Mitglieder:7
Ja-Stimmen:7
Nein-Stimmen:0
Stimmenthaltungen:0
29.01.2004 - Stadtrat Mittweida
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat beschließt die Widmung
der „Gartenstraße“ ab Hausgiebel Haus 48a bis zum Flurstück Nr.
570/19 und den öffentlichen Verkehr auf die Benutzungsart – Fahrzeuge bis
einschließlich 8 Meter Länge einschließlich Ladung – zu beschränken.