Beschluss:
1. Der Gemeinschaftsausschuss
fasst nach Beratung über die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten
Anregungen von Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des
gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für das
Gebiet der Gemeinde Altmittweida, die Beschlüsse gemäß den Abwägungsvorschlägen
und Beschlussformulierungen Nr. 1 und 5.
2. Die Bürger sowie die Träger
öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, sind von dem
Abwägungsergebnis unter Angaben der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Gemeinschaftsausschuss
beschließt den, gemäß dem Abwägungsergebnis, geänderten Entwurf des
Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Mittweida für das Gebiet der
Gemeinde Altmittweida zur Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 3 BauGB und der
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 4 BauGB zu bestimmen.